easy-bill Standardversion
Nutzen Sie diese Setupdatei wenn Sie als Bestandskunde keinen Softwarepflegevertrag haben! Ohne Softwarepflegevertrag / fehlender Updateberechtigung wird die aktuelle Version nicht freigeschalten!
Lizenz Bestätigung
Allgemeine Lizenzbedingungen
für die Gesamt-Software von east systems software
Allgemeines
Die Software gehört east systems software und genießt den Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit dem Softwarehersteller east systems software , über die gesamte Software Palette , nachfolgend auch Software genannt, bestehend aus der auf den Originaldatenträgern befindlichen Kopie der Software, bzw. des Original-Archives, das auf der Homepage von east systems software zum Download zur Verfügung steht.
Mit Öffnen der CD-ROM-Packung bzw. durch Installation der Software erkennt der Anwender die nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.
Softwareüberlassung
Gegenstand ist die Überlassung der in 1 genannten Software und ggf. des Anwenderhandbuchs sowie die Einräumung eines nicht ausschließlichen, dauerhaften, nicht einseitig widerrufbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der Software.
Die Nutzung umfasst als zulässige Handlungen die Installation, das Laden in den temporären Speicher (d.h. RAM) oder in einen permanenten Speicher (z. B. Festplatte, ) und den Ablauf der Software. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht. Außerhalb der vorgenannten Handlungen darf der Anwender keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.
Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung des Anwenderhandbuchs ist untersagt.
Die Software ist urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Der Anwender erwirbt nur Eigentum an körperlichen Datenträgern, auf denen die Software aufgezeichnet ist. An der Software erwirbt der Anwender lediglich das in 2(1) und (2) genannte sachlich begrenzte Nutzungsrecht. east systems software behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Der Nutzer der Software erklärt sich bereit sich einer freiwilligen Kontrolle der Lizenzbestimmungen zu unterziehen, die über einen SMTP Kontakt durch east systems software durchgeführt werden kann.
Lieferung der Software und Lizenzierung
Abhängig von der erworbenen Version oder der erworbenen Erweiterungen zur Software wird die Lieferung per CD-ROM oder per E-Mail vorgenommen oder als Download im Internet zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Freeware Versionen (kostenfrei Demosoftware) ist die Software mit der Lieferung in vollem Umfang funktionsfähig.
Die Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den Erwerber und wird auf dessen Namen mit der durch den Anwender vorgenommenen Registrierung festgeschrieben. Eine Änderung des Namens ist nach dessen Registrierung nicht mehr möglich.
Soweit die Software oder die Erweiterungen der Software als Download im Internet zur Verfügung gestellt werden, kann der Erwerber dieses Download über den in der Software eingebauten Automatismus einmalig laden. Mit dem Laden der Software oder der Erweiterungen gilt der Kaufvertrag als erfüllt, eine erneute Lieferung bzw. Bereitstellung im Internet erfolgt nicht.
Umfang der Software und Updates
Die Software entspricht der zum Lieferzeitpunkt gültigen Beschreibung. Die nachträgliche Installation von Updates kann diesen Umfang erhöhen und reduzieren. east systems software ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung von Updates Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies erforderlich ist.
east systems software verpflichtet sich, notwendige Updates zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung besteht nicht.
Gewährleistung und Haftung
east systems software weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. east systems software gewährleistet den vertragsgemäßen Gebrauch der Software in Übereinstimmung mit dem Anwenderhandbuch.
east systems software ist bei Fehlerhaftigkeit der Software nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Software berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Erwerber Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Software.
Der Anwender hat east systems software einen offensichtlichen Mangel innerhalb von zwei Wochen nach Überlassung der Software schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet east systems software nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine Haftung von east systems software ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall und/oder Mängel der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch, fehlerhafte Anwendung oder auf nicht ordnungsgemäße Datensicherung durch den Anwender zurückzuführen ist.
east systems software haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
east systems software haftet nicht für Funktionsmängel, die durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen. Dies betrifft insbesondere die Dienste der Auktionshäuser, deren Auktionen mit der Software verwaltet werden können. Schränken Auktionshäuser ihr ursprüngliches Angebot von Diensten ein, haftet east systems software auch dann nicht, wenn die Software nicht mehr zur Verwaltung von Auktionen solcher Auktionshäuser zu verwenden ist.
Es gelten die AGB von east systems software ergänzend.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen AGB (Lizenzbedingungen) unterliegen, ist der Sitz von east systems software in Chemnitz.