Startseite
easy-bill Rechnungsprogramm
Seit 2004 ist easy-bill Rechnungen auf dem Markt - jetzt in der neuen Version 8.
Alle Anregungen, Fehlerdiagnosen und Verbesserungsvorschläge wurden konsequent umgesetzt und in ein neues Produkt vereint. Hier ein kurzer Überblick über die Neuerungen:
- Neue Datenbankstruktur, daher enormer Performancezuwachs
- Erweiterung der Kundenverwaltung (Kundenkonto, GEO-Location via Google Maps, Notizen, History)
- Vereinheitlichung der Angebote, Rechnungen und Gutschriften in Bedienung und Aussehen
- Kompatibilität nach § 19 USTG (Kleinunternehmerregelung) und § 13 USTG (Steuerschuld Bau-Subunternehmer)
- Neue Reportroutine mit optionaler Dokumentsignierung
Testen Sie am Besten noch heute die neue Version 8 und lassen Sie sich von der intuitiven Bedienung überzeugen!
eRechnung
Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) vorgenommen, die die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr festlegen.
Eine E-Rechnung muss dabei den Vorgaben des strukturierten Datenformats gemäß EN 16931 entsprechen, sodass sie vollständig elektronisch verarbeitet werden kann, ohne dass ein Medienbruch erforderlich ist.
Ab dem 1. Januar 2025 wird im Geschäftsverkehr zwischen „elektronischen“ Rechnungen, die der Norm entsprechen, und „sonstigen“ Rechnungen unterschieden. Zu den „sonstigen“ Rechnungen zählen neben papierhaften Dokumenten auch Scans sowie einfache PDF- oder Textdateien.
Die wichtigsten Termine zur E-Rechnungspflicht sind:
-
Ab dem 01.01.2025:
Ab diesem Datum müssen alle Rechnungen, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit der öffentlichen Hand ausgestellt werden, als E-Rechnung im strukturierten Datenformat gemäß EN 16931 (z. B. im Format XRechnung) übermittelt werden. Diese Regelung gilt sowohl für Lieferanten von staatlichen Stellen als auch für Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. -
Ab dem 01.01.2026:
Ab diesem Zeitpunkt wird die E-Rechnungspflicht voraussichtlich auch für alle anderen Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) gelten, wobei noch konkrete Details zur genauen Umsetzung durch die Finanzverwaltung abgewartet werden müssen.
Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 zumindest der öffentliche Sektor betroffen ist, und ab dem 1. Januar 2026 eine allgemeine Pflicht zur E-Rechnung im deutschen Geschäftsverkehr eingeführt wird.
Bildquelle: IHK
Derzeit stellen wir die Softwarebasis auf eine neue Version um - somit wird im zweiten Halbjahr 2025 der Standard ZUGFerD in easybill-Rechnungen integriert damit ab 01.01.2026 konforme Rechnungen geschrieben und versendet werden können. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
easy-bill Lite
easy-bill Rechnungen 8 Lite - die bewährte Qualität von easy-bill Rechnungen zum kleinen Preis!
Ausgestattet mit den gleichen Funktionen wie sein "großer" Bruder schließt easy-bill Rechnungen Lite die Lücke zu den Kleinstunternehmen, die für kleines Geld ein komfortables Rechnungsprogramm benötigen, ohne auf die wichtigsten Funktionen zu verzichten!
Einzig der Funktionsumfang (und natürlich der unwiderstehliche Preis) unterscheidet beide Produkte. In easy-bill Rechnungen Lite fehlen folgende Module:
- Lieferantenverwaltung
- Inkassoverwaltung
- Möglichkeit verschiedener Firmendateien
- Umsatzsteuermodul
- Gutschriften
Sie erhalten easy-bill Rechnungen Lite zum einmaligen Sonderpreis von nur 19 € ! Bestellen Sie noch heute Ihren Garant für schnelle und komfortable Rechnungslegung!
Upgrade auf die aktuelle Version
Bitte beachten Sie das bei einem Upgrade die bestehenden Daten nicht weiterführen können da beide Versionen eine andere Datenbankstruktur nutzen! Sie können aber bestehende Kunden- und Artikeldaten importieren! Außerdem wird die "alte" Version nicht gelöscht, sie bleibt also lauffähig so das noch offene Buchungen und Mahnläufe bearbeitet werden können!
Die neue Version enthält eine Migrationsfunktion mit der Sie die bisherigen Artikel- und Kundendaten komfortabel in die neue Version übertragen können!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Support!